Viel Zeit und Geld ist in Ihren Wohntraum geflossen. Dafür haben Sie „Bleibendes“ geschaffen. Die optimale Absicherung Ihres Eigenheimes ist daher eine besonders wichtige Entscheidung. Wir erstellen für Sie, ein individuell auf Sie abgestimmtes, Angebot für Ihren Wohntraum!
Haus- und Grundbesitzhaftpflicht
Ein Fußgänger rutscht aus und verletzt sich. Sie als Eigentümer des Hauses oder des Grundstückes haften. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke.
In der Zeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr müssen Haus- und Grundstücksbesitzer die Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Grundstücksgrenze von Schnee und Verunreinigungen säubern. Bei Schnee und Glatteis müssen die Gehwege auch gestreut werden. Gibt es keinen Gehsteig, gilt das auch für den Straßenrand auf einer Breite von einem Meter entlang des Grundstückes.
Auch Schneewächten oder Eiszapfen an den Dächern müssen entfernt werden. Bei Dachlawinen
Gefahr muss das Dach geräumt oder Gehsteig vorübergehend gesperrt werden.
So sieht es das Gesetz vor.
Wie bei allen Schadenersatzverpflichtungen haftet der Eigentümer auch hier mit seinem gesamten Vermögen und mit seinem Einkommen.
Nur eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht schützt den Eigentümer.